Hörmann Novo Solar GmbH - Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Sitz der Gesellschaft:
Hörmann Novo Solar GmbH
Jochen Köhler Strasse 3
09669 Frankenberg
Tel.: 035722 / 24 24 4
Fax: 035722 / 24 25 6
www.hoermann-novo.de
Stand: November 2020
1. Geltung unserer Geschäftsbedingungen
1.1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, dies wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen
des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot und Angebotsunterlagen
2.1. Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt oder mit Zustimmung des Vertragspartners vereinbarungsgemäß
ausgeführt werden.
Maßgebend für Art, Umfang und Zeit für Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen
Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise und Zahlung
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer und ggf. Verpackungs-
und Versandkosten.
Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatz in Anrechnung zu bringen.
3.2. Wir sind berechtigt, Teilleistungen in Rechnungen zu stellen.
3.3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet.
3.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1. Fixe Lieferzeiten bestehen nicht, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.
4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.4. Sofern die Voraussetzungen nach 4.3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5. Lieferverzögerungen aufgrund folgender Ursachen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten; entsprechendes gilt auch,
wenn diese Ursachen bei unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten: Umstände höherer Gewalt sowie sonstige
für uns unvorhersehbare, unvermeidbare und durch uns nicht verschuldete außergewöhnliche Ereignisse, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei
Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt geblieben sind, des Weiteren nachträgliche Streiks und rechtmäßige Aussperrung. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Weisen wir dem Kunden eine unzumutbare Leistungserschwerung in diesem Sinne nach,
sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sowie ein Rücktrittsrecht des Kunden sind in vorbenannten Fällen ausgeschlossen. Umstände, die
zu einer lediglich vorübergehenden und daher hinzunehmenden Leistungsverzögerung führen, bleiben hiervon ausgenommen. Wurden im Hinblick auf die Erbringung der
Leistung bereits Zahlungen durch den Kunden vorgenommen, so sind diese von uns zurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen im Zeitpunkt des Eintritts der
höheren Gewalt können wir jedoch den auf diese Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Im Übrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien
in diesen Fällen nicht.
4.6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Wir
haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folg eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4.7. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.8. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
5. Gefahrübergang
5.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Kaufsache an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager
verlassen hat.
5.2 Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Ware von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
6. Mängelhaftung
6.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 ff. HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel, die durch natürliche Abnutzung und Verschleißerscheinungen sowie äußere Einflüsse entstehen.
Jegliche Mängelhaftung entfällt, wenn
- der Käufer ohne unsere Zustimmung die Ware selbst repariert, ändert, bearbeitet oder derartige Maßnahmen durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Mangel beruht nachweislich nicht auf der Reparatur, Änderung, Bearbeitung etc.;
- die Ware nicht entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck behandelt oder gebraucht wird oder eine sonstige unsachgemäße Behandlung oder Verwendung vorliegt.
6.3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung tragen wir alle hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Ware, so hat der Käufer die mangelhafte Ware auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden.
6.4. Schlägt die Nacherfüllung Frist fehl, kann der Käufer Rücktritt vom Vertrag erklären oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Bei einem nur unerheblichen Mangel steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.7. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Ziffer 6.4. auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
6.9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.10. Die Verjährungsfrist für unsere Mängelhaftung beträgt ein Jahr bzw. fünf Jahre, soweit die Voraussetzungen des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB gegeben sind. Die Verjährungsfrist beginnt ab Gefahrübergang.
6.11. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer von uns nicht.
7. Haftung gegenüber Unternehmern (außer Mangelhaftung)
7.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6. vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
7.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern dies für die Erbringung der Leistungen und deren Abrechnung notwendig ist. Der Kunde hat das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Chemnitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Käufers.